Das sogenannte Equity Crowdfunding ist eine Form des Crowdfunding, bei der Anleger durch Geldspenden eine Beteiligung am Kapital des Unternehmens erhalten, wobei sich die Investition durch Gewinne, Erträge oder Kapital des Unternehmens rentiert. In diesem Sinne ist Real Estate Crowdfunding eine Art von Equity Crowdfunding, das in den sogenannten Participatory Financing Platforms wie z Icrowdhouse und über die Investoren finanzielle Beiträge für den Erwerb bestehender Immobilien oder für den Start neuer Immobilienprojekte leisten.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 25 des Gesetzes 35/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer und die teilweise Änderung der Gesetze über die Körperschaftsteuer, über das Einkommen von Gebietsfremden und über das Eigenkapital werden die Einkünfte von Einzelpersonen durch Immobilien Crowdfunding muss als Einkommen aus beweglichem Kapital besteuert werden, dh auf die gleiche Weise, wie es mit den Zinsen geschieht, die durch Einlagen bei Finanzinstituten erzielt werden.
Erträge aus beweglichem Kapital
Erträge aus beweglichem Kapital gelten als Gewinne oder Gegenleistungen, unabhängig von ihrem Namen oder ihrer Art, die direkt oder indirekt aus beweglichem Kapital und im Allgemeinen aus Vermögenswerten oder Rechten stammen, die nicht als Immobilien eingestuft sind. Die Erträge, die den Erbelementen, Vermögenswerten oder Rechten entsprechen, die ausschließlich wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zugeordnet sind, werden unter den Erträgen aus den entsprechenden Tätigkeiten berücksichtigt
Sie sind in den Artikeln 25 und 26 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Folgendes gilt als vollständige Rückgabe:
- Erträge aus der Beteiligung am Eigenkapital jeder Art von Unternehmen.
- Erträge aus der Übertragung von Eigenkapital an Dritte
- Erträge aus Kapitalisierungsgeschäften, Lebens- oder Invalidenversicherungsverträgen
- Sonstige Erträge aus beweglichem Kapital
Die häufigsten Beispiele sind: Girokonten und Einzahlungen, Aktiendividenden, Coupons von festverzinslichen Wertpapieren, Übertragung oder Amortisation von festverzinslichen Wertpapieren, strukturierten Produkten oder Lebens- oder Invalidenversicherungen.
Crowdfunding-Besteuerung in Spanien
Die Crowdfunding-Steuern Wenn es in das Kapital eines Unternehmens investiert wird und dies Dividenden ausschüttet, sind es dieselben wie diejenigen, die Erträge aus beweglichem Kapital besteuern.
Die Art der Besteuerung, die auf die erzielten Einkünfte angewendet wird, wird vom Finanzministerium schrittweise und gemäß den folgenden Abschnitten angewendet:
- Steuern bei 19% für die erzielten Leistungen, die weniger als 6.000 € betragen.
- Steuern bei 21% für die erzielten Leistungen zwischen 6.000 und 50.000 Euro.
- Steuern bei 23% für Gewinne über 50.000 €.
Zinsen oder Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 19% (Zahlung auf Rechnung des IRPF).
Der Projektträger des Real Estate Crowdfunding-Projekts ist dafür verantwortlich, die Einbehaltungen vorzunehmen und die Zahlung der an die Anleger ausgeschütteten Vorteile aufgrund der Einkommensteuer vor der Steuerbehörde zu liquidieren. Es muss berücksichtigt werden, dass das spanische Steuersystem nicht für die individuellen Vorteile jeder getätigten Crowdfunding-Investition gilt, sondern für die Summe, die aus der Summe aller erzielten Renditen erzielt wird. Die Besteuerung der Leistungen für gebietsfremde Ausländer, die in Immobilien-Crowdfunding investieren, unterliegt ebenfalls der Quellensteuer auf die sogenannte gebietsfremde Einkommensteuer (IRNR).
Dividenden werden in Spanien, wenn der Anleger in einem Staat ansässig ist, der ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat, mit der im CDI festgelegten Grenze besteuert. Und wenn Sie in einem Staat ansässig sind, der kein Abkommen unterzeichnet hat, werden sie in Spanien mit einem Steuersatz von 19% besteuert.
In Bezug auf die Interessen macht der Veranstalter keinerlei Quellensteuer und die erhaltenen Interessen müssen gemäß den Bestimmungen des Landes des Steuerwohnsitzes deklariert werden. Wenn der Investor eine juristische Person ist, werden die Gewinne, die die Unternehmen, die in Immobilien-Crowdfunding investiert haben, zum entsprechenden Steuersatz in die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Es gibt eine andere Art von Immobilieninvestition namens Real Estate Crowdlending Dabei verleihen Investoren einem Immobilienentwickler Kapital, um ein Projekt zu entwickeln, gegen eine Verzinsung des geliehenen Kapitals. Die Rückzahlung des Darlehens hängt von den Bedingungen ab, die zwischen der partizipativen Finanzierungsplattform, die den Projektdurchführbarkeitsplan fördert und ausführt, und dem Förderer, den Zinsen, die die Anleger für das gewährte Darlehen erhalten sollen, festgelegt wurden fest oder der sogenannte partizipative Typ, bei dem die Rendite und die Höhe davon mit der Rentabilität des Projekts verbunden sind.
Der Investor oder Kreditgeber von Crowdlending muss, wie im Fall des Investors von Real Estate Crowdfunding, auch Einkommenssteuern für die Zinsen und nach denselben etablierten Tranchen zahlen, die von mindestens 19% bis maximal 23 variieren können %, in diesem Fall ist der Kreditnehmer verpflichtet, die Einbehaltungen vorzunehmen und die Bescheinigung über die Einbehaltungen vorzulegen.
Eine zu berücksichtigende Überlegung: Wenn die vom Anleger erzielten Vorteile auf dem Konto verbleiben, das er auf der Plattform hat, um erneut neue Investitionen zu tätigen, betrachtet das Finanzministerium dies als realisierten Vorteil und unterliegt daher ab dem Zeitpunkt der Besteuerung Die Einzahlung wurde auf dem Konto vorgenommen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass, wenn sich die Crowdlending-Plattform außerhalb Spaniens innerhalb der Europäischen Union befindet, die Plattform keine Einbehaltungen praktiziert und der Investor die Steuerbehörde über die daraus resultierenden Vorteile informieren muss die Investitionen in Crowdlending, die Sie getätigt haben. Bei juristischen Personen wie beim Crowdfunding von Immobilien ist die Besteuerung die übliche Körperschaftsteuer.
Crowdfunding-Besteuerung in Spanien
Hier einige verbindliche Anfragen an das General Tax Office zu Crowdfunding- und Crowdlending-Themen.
Verbindlicher Beschluss der SG über Steuern auf Personen V2107-18 vom 17. Juli 2018.
BESCHREIBUNG-FAKTEN (ZUSAMMENFASSUNG) Das Beratungsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Tätigkeit auf Englisch als "Crowdfunding" oder "Crowdlending" bezeichnet wird, dh die Verwendung einer oder mehrerer digitaler Plattformen zur Finanzierung von Antragstellern. Insbesondere besteht die Aktivität darin, digitale Plattformen zu nutzen, um Investoren, die Geld für Investitionen haben, mit einer Vielzahl von Unternehmen in Kontakt zu bringen, die festverzinsliche Kredite für eine Laufzeit zwischen 90 Tagen und 3 Jahren und zu einem wettbewerbsfähigen Zinssatz suchen. |
FRAGE GESTELLT Wenn die vom Berater ausgeübte Tätigkeit die in Artikel 5 des LIS angegebenen Anforderungen erfüllt, um festzustellen, dass das Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit zu Steuerzwecken ausübt. |
Verbindlicher Beschluss der Generaldirektion Steuern, V1342-18 vom 23. Mai 2018.
BESCHREIBUNG-FAKTEN (ZUSAMMENFASSUNG) Die interessierte Partei hat Beiträge zu verschiedenen im Ausland ansässigen Unternehmen geleistet, deren Tätigkeit Crowdlending ist. Der Berater leistet Beiträge für das Unternehmen im Ausland per Banküberweisung auf ein Sammelkonto und erhält Zinsen für das Darlehen. Das im Ausland ansässige Unternehmen stellt Endkunden zur Verfügung, um Kapital in Bruchteilen zu erhalten. Der Berater beteiligt sich in sehr geringem Umfang (10-50 €) an jedem endgültigen Darlehen. |
FRAGE GESTELLT Verpflichtung zur Vorlage des Formulars 720. |
Verbindlicher Beschluss von SG FISCALIDAD INTERNACIONAL, V1342-18 vom 23. Mai 2018
BESCHREIBUNG-FAKTEN (ZUSAMMENFASSUNG) Das spanische Unternehmen, dessen Zweck verschiedene Internetdienste sind und dessen Haupttätigkeit "Crowdlending" genannt wird, besteht darin, über seine Website Personen (keine Geschäftsleute oder Fachleute), die einen Kredit benötigen, als Online-Plattform in Kontakt zu bringen Waren und Dienstleistungen für den privaten Gebrauch zu erwerben, wobei Investoren (keine Geschäftsleute oder Fachleute) bereit sind, diese zu gewähren. Auf diese Weise erhalten Kreditnehmer günstigere Kredite und Kreditgeber attraktivere Renditen. |
FRAGE GESTELLT In Bezug auf die Zahlung von Zinsen zugunsten steuerlich ansässiger Anleger in der EU werden folgende Punkte konsultiert: - Erklärungen, die der spanischen Steuerverwaltung vorzulegen sind. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass nur das Formular 299.- Dokumentation zur Akkreditierung des steuerlichen Wohnsitzes des Anlegers es erlaubt, keine Quellensteuer im Namen des IRNR anzuwenden. - Ja, falls eine spezifische Akkreditierung des steuerlichen Wohnsitzes erforderlich ist, wenn dies ausreicht mit Bescheinigungen oder Anerkennungsschreiben über den steuerlichen Wohnsitz, die von den Steuerbehörden der Wohnsitzstaaten in ihrer Originalsprache ausgestellt wurden. |
Die in diesem Artikel angegebenen Informationen sind lediglich Richtwerte. Daher ist es für Anleger ratsam, sich an einen Steuerberater oder die Steuerbehörde zu wenden, um in jedem Fall die ordnungsgemäße Angabe der erzielten Einkünfte sicherzustellen. sowohl bei Immobilieninvestitionen von Crowdfunding als auch bei Crowdlending.